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Risikobeurteilung: Gefährdungen ausschließen, ausschalten oder minimieren

Eins ist sicher – „Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird“. Der jeweilige Aufwand ist erheblich, die eigenen personellen Ressourcen hierfür oft anderweitig gebunden. So nutzen viele Unternehmen den Vorteil, dieses Verfahren einem externen Dienstleister zu übertragen.

Das Ingenieurbüro Sünder bietet Ihnen eine Outsorcing-Lösung aus einer Hand und einem Guss. Schließlich müssen die einzelnen Schritte auch fachkundig dokumentiert werden und dienen als Basis für die Betriebsanleitung.

Gute Gründe, dies einem Partner anzuvertrauen, der alle Professionalität dafür mitbringt. Der beste Grund: Problemprävention! Eine „wasserdicht“ dokumentierte Risikobeurteilung ist im Schadensfall der Nachweis, dass Sie alle Vorschriften eingehalten haben. So kann Ihr Unternehmen rechtlich nicht im Regen stehen.

Risikobeurteilung – idealerweise schon während der Konstruktion

  • Ablauf für ein neues Produkt
  • Kennenlernen des Produkts anhand eines Baumusters oder der Konstruktionsunterlagen.
  • Recherchieren der für das Produkt gültigen Richtlinien und Normen.
  • Ermitteln möglicher Gefährdungen bzw. Gefahrenstellen.
  • Festlegen der Maßnahmen, um die Gefährdungen auszuschalten.
  • Am fertigen Produkt erneuter Durchlauf der Risikobeurteilung zur Ermittlung von Restgefahren.
  • Dokumentieren der Risikobeurteilung nach den Vorgaben der EN ISO 12100.
  • Ablauf bei Umbau und Modernisierung
  • Mithilfe der Risikobeurteilung klären, ob bei bestehenden Maschinen und Anlagen eine wesentliche Veränderung vorliegt.
  • Falls ja, Neudurchlauf des gesamtes CE-Zertifizierungsverfahrens inklusive Risikobeurteilung.
  • Falls nein, Ermitteln möglicher neuer Gefährdungen sowie Definieren und Ergreifen von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit.

Tools
Die Risikobeurteilung wird mit der Software "Safety-Toolbox" erstellt und dokumentiert.

Außenwirkung
Im Maschinenbau wollen Kunden zunehmend die dokumentierte Risikobeurteilung einsehen. Gekonnt gefertigt wird sie so auch zum überzeugenden Instrument für Imagebildung und Kundenbindung.

Reform eines Begriffs

Die seit der Novellierung der MRL geforderte Risikobeurteilung entspricht inhaltlich der in der alten MRL 98/37/EG genannten Gefahrenanalyse.

  • Risikobeurteilung = iteratives Verfahren zur Risikoanalyse und Risikominderung:
  • die Grenzen der Maschine, die bestimmungsgemäße Verwendung und jede
    vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung festlegen
  • die Gefährdungen, die von der Maschine ausgehen können und die damit
    verbundenen Gefährdungssituationen ermitteln
  • die Risiken abschätzen und bewerten
  • die Gefährdungen ausschalten oder durch Anwendung von Schutzmaßnahmen mindern

Wesentliche Veränderung
Interpretationspapier des BMA und der Länder in Bezug auf Maschinen

aktuelle Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

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Aktuelle Informationen

Neufassung der DIN EN ISO 13849-1

Die wesentlichen Neuerungen aus 2023 im Überblick.

KI-Gesetz

Erste Regulierung der künstlichen Intelligenz.

Die neue Maschienverordnung (EU) 2023/1230

wurde am 29. Juni 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Sie gilt ab dem 20. Januar 2027.
Die Richtlinie 2006/42/EG wird mit Wirkung vom 20. Januar 2027 aufgehoben.

Informationen zur Risikobeurteilung

DIN EN ISO 12100:2011-03
DIN ISO/TR 14121-2:2013-02
DIN EN IEC 31010:2022-09

 

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